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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 C 11202/09.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 C 11202/09.OVG (https://dejure.org/2010,2966)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.03.2010 - 8 C 11202/09.OVG (https://dejure.org/2010,2966)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. März 2010 - 8 C 11202/09.OVG (https://dejure.org/2010,2966)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 1 S 1 AufgÜgV RP, § 891 Abs 1 BGB, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 13 Abs 1 BauGB
    Normenkontrolle Bebauungsplan: Planungshoheit der Ortsgemeinde - Verstoß gegen das Entwicklungsgebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planungshoheit einer Gemeinde im Falle des Betreibens einer öffentlichen Einrichtung durch die Verbandsgemeinde; Voraussetzungen eines beachtlichen Verstoßes gegen das Gebot der Entwicklung von Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planungshoheit einer Gemeinde im Falle des Betreibens einer öffentlichen Einrichtung durch die Verbandsgemeinde; Voraussetzungen eines beachtlichen Verstoßes gegen das Gebot der Entwicklung von Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entwicklungsgebot von Bebauungs- aus Flächennutzungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 796
  • DÖV 2011, 166
  • BauR 2010, 1106
  • BauR 2010, 1726
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 C 11202/09
    Allerdings muss sich der Bebauungsplan innerhalb der wesentlichen Grundentscheidungen des Flächennutzungsplanes bewegen und damit die im Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommenden Grundzüge beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975, BVerwGE 48, 70, 74 f. und juris, Rn. 19; Bielenberg/Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 91. Aufl. 2009, § 8 BauGB Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 C 11202/09
    Durch das Abstimmungsgebot soll ein Interessenausgleich zwischen den Gemeinden herbeigeführt und verhindert werden, dass eine Gemeinde von ihrer Planungshoheit rücksichtslos zum Nachteil anderer Gemeinden Gebrauch macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989, BVerwGE 84, 209, 215 f. und juris, Rn. 32, Urteil vom 1. August 2002, BVerwGE 117, 25, 32 und juris, Rn. 21; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 91. Aufl. 2009, § 2 BauGB Rn. 97).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 C 11202/09
    Er kann sich auf jeden Belang berufen, der für die Abwägung überhaupt zu beachten ist, dem also in der konkreten Planungssituation ein städtebaulich relevanter Bezug zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998, BVerwGE 107, 215, 219 und juris, Rn. 8, 11 f.).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 C 11202/09
    Durch das Abstimmungsgebot soll ein Interessenausgleich zwischen den Gemeinden herbeigeführt und verhindert werden, dass eine Gemeinde von ihrer Planungshoheit rücksichtslos zum Nachteil anderer Gemeinden Gebrauch macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989, BVerwGE 84, 209, 215 f. und juris, Rn. 32, Urteil vom 1. August 2002, BVerwGE 117, 25, 32 und juris, Rn. 21; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 91. Aufl. 2009, § 2 BauGB Rn. 97).
  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 C 11202/09
    Dies gilt allerdings nur, wenn die Durchführung einer Umweltprüfung nicht gemeinschaftsrechtlich geboten ist (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 04.August 2009, ZfBR 2009, 676 und juris Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 C 11202/09
    Eine Unzulässigkeit der Planung unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich lediglich dann, wenn die Festsetzungen nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990, NVwZ 1991, 875, 876 und juris Rn. 12).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 C 11202/09
    Die planungsbedingte Beeinträchtigung derartigen Eigentums ist dabei sowohl bei unmittelbarer Inanspruchnahme als auch bei einer Betroffenheit durch Auswirkungen des Vorhabens als abwägungserheblicher Belang nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze in die Abwägung einzubeziehen (vgl. zum Fachplanungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. November 1994, BVerwGE 97, 143, 151 f. und juris, Rn. 27 sowie allgemein: OVG RP, Urteil vom 6. März 2002, AS 29, 399, 404 f. und juris, Rn. 34 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2007 - 2 A 10846/07

    Verbandsgemeinde bleibt für Sport- und Campingplatz zuständig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 C 11202/09
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 4. Dezember 2007 - 2 A 10846/07.OVG -, das vorrangig die Frage der Rückübertragung der Selbstverwaltungsaufgabe von Bau und Unterhaltung der Freizeitanlage betraf, auch über einen Hilfsantrag der Antragsgegnerin mit dem Inhalt entschieden, festzustellen, dass die Selbstverwaltungsaufgabe nicht am 1. Januar 1975 auf die Antragstellerin übergegangen ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2016 - 8 A 10338/16

    Lasertag-Anlage ist Vergnügungsstätte

    Bezogen auf das planerische Wollen darf der Abweichung vom Planinhalt keine derartige Bedeutung zukommen, dass die angestrebte und im Plan zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2009 - 4 CN 4.08 -, BVerwGE 134, 264 und juris, Rn. 12; OVG RP, Beschluss vom 24. März 2010 - 8 C 11202/09.OVG -, AS 39, 141 und juris, Rn. 31; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 13 Rn. 18a).
  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 N 11.1758

    Normenkontrollverfahren - Ausschluss sonstiger Wohngebäude in einem Dorfgebiet

    Die planungsbedingte Beeinträchtigung ist dabei sowohl bei unmittelbarer Inanspruchnahme als auch bei mittelbarer Betroffenheit als abwägungserheblicher Belang nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze in die Abwägung einzubeziehen (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 24.3.2010 - 8 C 11202/09 - juris).
  • VGH Hessen, 17.06.2010 - 4 C 713/09

    Festsetzung privater Grünfläche durch Bebauungsplan

    Die planungsbedingte Beeinträchtigung derartigen Eigentums ist dabei sowohl bei unmittelbarer Inanspruchnahme als auch bei mittelbarer Betroffenheit als abwägungserheblicher Belang nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze in die Abwägung einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - BVerwG 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143, 151 f., OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2010 - 8 C 11202/09 - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 C 10678/15

    Normenkontrollverfahren: eigenständige Beurteilung der baugestalterischen

    Auch kann nicht angenommen werden, dass die Antragsgegnerin das vereinfachte Verfahren gewählt hat, obwohl sie wusste, dass die Grundzüge der Planung betroffen sind (vgl. zum ganzen OVG RP, Urteil vom 20. Februar 2014 - 1 C 10824/14.OVG - und Urteil vom 24. März 2010 - 8 C 11202/09.OVG -, jeweils ESOVGRP), wenn man dies entgegen der hier vertretenen Auffassung zu ihren Gunsten einmal unterstellt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 8 C 10646/21

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; Festsetzung eines urbanen Gebietes im

    Das ist auch bei dem lediglich einfachrechtlich geschützten Eigentum aus § 903 ff. BGB der Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 7 C 25/93 -, BVerwGE 97, 143 und juris, Rn. 27; OVG RP, Urteil vom 16. Mai 2013 - 1 C 11003/12.OVG -, BRS 81 Nr. 4; Urteil vom 23. November 2016 - 8 C 10662/16.OVG -, BauR 2017, 852 und juris, Rn. 19 ; Urt. vom 24. März 2010 - 8 C 11202/09 -, AS 39, 141 und juris, Rn. 25).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 8 C 10662/16

    Normenkontrollverfahren gegen Veränderungssperre am Luitpoldhafen in Ludwigshafen

    Eine planungsbedingte Beeinträchtigung durch einen Bebauungsplan kann der Eigentümer sowohl bei unmittelbarer Inanspruchnahme des Eigentums als auch bei einer Betroffenheit durch Auswirkungen der Planung als abwägungserheblicher Belang rügen (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. März 2010 - 8 C 11202/09.OVG -, AS 39, 141 und juris, Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 7 C 25.93 -, BVerwGE 97, 143 und juris, Rn. 27; OVG RP, Urteil vom 16. Mai 2013 - 1 C 11003/12.OVG -, BRS 81 Nr. 47 und juris, Rn. 22).
  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 8 N 17.1354

    Schutzkonzept bei Festsetzung von Wasserschutzgebiet

    Eine Berufung auf den einfachgesetzlichen Eigentumsschutz nach § 903 BGB reicht insoweit aber aus (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 = juris Rn. 23; OVG RhPf, U.v. 24.3.2010 - 8 C 11202/09 - BauR 2010, 1726 = juris Rn. 25 ff.; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 243).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2022 - 6 C 11276/21

    Unzulässiger Normenkontrollantrag einer Verbandsgemeinde gegen die

    Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den eine Beitragspflicht der Antragstellerin begründenden Grundstücken jedoch um den Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung und daher um verbandsgemeindliches Eigentum, das Gegenstand und Grundlage zur Erfüllung kommunaler Aufgaben ist (vgl. dazu auch OVG RP, Urteil vom 24. März 2010 - 8 C 11202/09.OVG -, juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710

    Bebauungsplan; Abwägung; Gewerbegebiet mit Beschränkungen; Grünstreifen

    Die planungsbedingte Beeinträchtigung ist dabei sowohl bei unmittelbarer Inanspruchnahme als auch bei mittelbarer Betroffenheit als abwägungserheblicher Belang nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze in die Abwägung einzubeziehen (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 24.3.2010 - 8 C 11202/09 - juris).
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